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VERBANDSLEISTUNGEN

AHV-Ausgleichskasse

AHV-AUSGLEICHSKASSE DES SCHWEIZERISCHEN GEWERBES (AK105)

Als einer der Gründerverbände der AK105 möchte der VELEDES seinen Mitgliedern eine möglichst rationelle und kostengünstige Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge ermöglichen. So beträgt der Verwaltungskostenansatz lediglich 0.8% von den geleisteten AHV-Beiträgen. Dieser Satz kann bei pünktlicher Zahlungsweise, dank einer Rückvergütung, sogar auf 0.25% - 0.45% reduziert werden. «Unsere» Ausgleichskasse ist schweizweit tätig und in nahezu allen Kantonen auch für die Familienausgleichskasse (FAK) vertreten, zu mehrheitlich günstigeren Konditionen als bei den kantonalen Kassen.

Aufgrund des AHV-Gesetzes (Art. 64 AHVG) sind Verbandsmitglieder durch ihre Verbandsausgleichskasse zu erfassen. Diese Vorschrift hat somit für VELEDES-Mitglieder den Übertritt von der kantonalen Kasse zur AK105 zur Folge. Dieser Übertritt lohnt sich sehr und die AK105 übernimmt den administrativen Aufwand für Sie.
Die Aufnahme erfolgt bei Neueröffnungen sofort, bei einem Kassenwechsel auf Beginn des folgenden Kalenderjahres. Falls Sie aber bisher bei einer anderen Verbandsausgleichskasse angeschlossen waren, ist der Kassenwechsel fakultativ.

Im weiteren kann über die AK105 auch die Pensionskasse (BVG) abgewickelt werden. Je nach Situation lassen sich dort nochmals wesentliche Einsparungen erzielen.

KONTAKT
Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes, Brunnmattstrasse 45, Postfach, 3001 Bern
Tel.: 031 379 42 42, Fax: 031 379 42 43, ak105@ak105.ch, www.ak105.ch

Versicherungen

Unsere Versicherungsangebote exklusiv für VELEDES-Mitglieder

  • 20 % Rabatt auf eine unabhängige Beratung mit Null-Kosten-Garantie

GÜNSTIGE RAHMENVERTRÄGE FÜR:

  • Krankentaggeld- und Unfallversicherung
  • Sach-, Haftpflicht und Hygieneversicherung
  • Technische Versicherung für Ladenmobiliar
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kollektiv-Rabatte für die Krankenkasse

Als Downloads sind erhältlich:


Erfahren Sie mehr zu den Kollektiv-Angeboten bei Herrn Walter Bieri, finaver GmbH.

Kontakt
Finaver, Analysen-Vergleiche-Beratung
Walter Bieri
Geschäftsstelle Oberdiessbach
Burgdorfstrasse 15
3672 Oberdiessbach
Tel.: 031 772 02 88
info@finaver.ch
www.finaver.ch

Rechtsdienst

Detaillisten sind in ihrer täglichen Arbeit immer wieder mit juristischen Fragen konfrontiert. Der VELEDES bietet seinen Mitgliedern eine fachspezifische Rechtsberatung an.

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Wann endet der Kündigungsschutz bei einer Arbeitsverhinderung der Arbeitnehmerin? Wie lange dauert die Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft? Habe ich das Recht den Arbeitnehmer zum Vertrauensarzt zu schicken? Wie ist vorzugehen, wenn die Arbeitnehmerin weder zur Arbeit erscheint noch ein Arztzeugnis einreicht? Unter welchen Umständen ist es zulässig, Ferien wegen längerer Abwesenheit des Arbeitnehmers zu kürzen? Wie ist bei Differenzen in der Ladenkasse vorzugehen? Wann darf eine Arbeitnehmerin fristlos entlassen werden?
Sind Familienzulagen AHV-pflichtig? Ein Arbeitnehmer arbeitet weniger als 8 Stunden pro Woche und wird infolge Unfalls arbeitsunfähig – was ist zu beachten?

Datenschutzrecht
Der Arbeitnehmer hat nach Erhalt der Kündigung Einsicht in sein Personaldossier verlangt: Was ist herauszugeben? Wie lange müssen nach Austritt der Arbeitnehmerin Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, PK-Unterlagen aufbewahrt werden? Ist die Erteilung von Referenzen über Arbeitnehmer zulässig?

Mietrecht
Was gilt bei Hypothekarzinssenkungen? Darf der Vermieter in die Geschäftsbücher Einsicht nehmen, wenn Umsatzmiete vereinbart wurde? Wie ist vorzugehen, wenn der Umsatz wegen Bauarbeiten einbricht? Wer haftet, wenn mehrere Detaillisten das Lokal als Ladengemeinschaft mieten?


Vertragsrecht
Was darf der Franchisegeber vom Detaillisten vertraglich verlangen, und was geht eindeutig zu weit? Gelten die allgemeinen Vertragsbestimmungen eines Händlers auch, wenn sie aussergewöhnlich sind? Gelten mündliche Abmachungen ebenso wie schriftliche Verträge?

Wirtschaftsrecht
Welches ist der Unterschied zwischen einem Aktionspreis und einem Lockvogelangebot? Haftet der Detaillist gegenüber dem Kunden nur für die Qualität der Ware oder haftet er auch für Schäden, die aus mangelhafter Ware entstehen? Wie verhält es sich mit der Rückverfolgbarkeit bei Früchten und Gemüse?

Diese und andere Fragen nimmt das VELEDES-Team gerne von Montag bis Freitag unter folgender Mailadresse entgegen: rechtsdienst@veledes.ch

 
Aktuelle Arbeitsverträge (Muster) finden Sie im Downloadbereich für unsere Mitglieder

Aus- und Weiterbildung

Grundbildung für Lernende Verkauf Detailhandel

WEITERBILDUNG FÜR DETAILLISTEN UND DEREN PERSONAL
Weiterbildung spielt für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Wirtschaft eine wichtige Rolle. Lebenslang lernen, sein Wissen immer wieder erneuern, muss heute jeder, der im Arbeitsleben bestehen will. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird uns dies noch stärker bewusst.

Um den Bedürfnissen und Erwartungen der Kundinnen und Kunden im Schweizer Detailhandel gerecht zu werden, ist es unumgänglich, gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen zu beschäftigen.

zum Angebot

SWITZERLAND CHEESE MARKETING AG:
Homepage Switzerland Cheese Marketing AG

AUSBILDUNGSZENTRUM FÜR DIE SCHWEIZER FLEISCHWIRTSCHAFT ABZ
Homepage ABZ

RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM:
Homepage Richemont

SWISSCOFEL (VERBAND DES SCHWEIZERISCHEN FRÜCHTE-, GEMÜSE und KARTOFFELHANDELS)
Hompage Swisscofel: Kursübersicht und Anmeldung

Betriebsberatung

WIR ERSTELLEN:

  • Ladenchecks Beispiel
  • Standortanalysen
  • Betriebsvergleiche
  • Musterbudgets Beispiel
  • Business-Pläne
  • Gutachten aller Art

WIR BEWERTEN:

  • Ladeneinrichtungen (Mobiliar)
  • Warenlager (Inventar)

KONTAKTPERSONEN

Marcel Mautz, geschäftsführender Präsident
Tel.: 058 911 65 75, mautz@veledes.ch

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